Rechtsprechung
BVerwG, 09.10.1980 - 4 B 164.80 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,4481) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zweckmäßigkeit von Linienführung und technischer Gestaltung einer Straße - Wirtschaftlichkeit von Bau und Unterhaltung der Straße - Zulassung der Revision wegen Divergenz - Enteignung als Instrument zur Vermehrung des Staatsvermögens - Unzulässigkeit von Enteignungen aus ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.1980 - VII 1365/79
- BVerwG, 09.10.1980 - 4 B 164.80
- BVerwG, 04.11.1980 - 4 B 164.80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68
Rückenteignung
Auszug aus BVerwG, 09.10.1980 - 4 B 164.80
Die Beschwerde macht insoweit geltend, das angefochtene Urteil setze sich in Widerspruch zu dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1974 - 1 BvR 32/68 - in BVerfGE 38, 175 [BVerfG 12.11.1974 - 1 BvR 32/68].Das Berufungsgericht verkennt nicht, daß "die Enteignung kein Instrument zur Vermehrung des Staatsvermögens ist und Enteignungen aus fiskalischen Gründen unzulässig sind" (BVerfGE 38, 180 [BVerfG 12.11.1974 - 1 BvR 32/68]).
- BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
Auszug aus BVerwG, 09.10.1980 - 4 B 164.80
Es entspricht vielmehr der - für den Anwendungsbereich des Bundesfernstraßengesetzes entwickelten - ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats, daß unter anderem die Zweckmäßigkeit von Linienführung und technischer Gestaltung der Straße sowie ihre Wirtschaftlichkeit in Bau und Unterhaltung grundsätzlich ohne Verstoß gegen Art. 14 GG als öffentliche Belange für die Planung und damit zur Überwindung entgegenstehender privater Belange eingesetzt werden können (vgl. z.B. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [67]). - BVerwG, 10.10.1979 - 3 CB 4.79
Auszug aus BVerwG, 09.10.1980 - 4 B 164.80
Eine Zulassung der Revision wegen Abweichung kommt nach dem eindeutigen Wortlaut und dem Zweck des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur bei einer Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, nicht aber bei einer Abweichung von einer Entscheidung eines anderen obersten Bandesgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts in Betracht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß vom 19. Dezember 1977 - BVerwG III B 11.75 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 159 und Beschluß vom 10. Oktober 1979 - 3 CB 4.79 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 183). - BVerwG, 19.12.1977 - 3 B 11.75
Zulassung der Revision - Divergenz - Beklagte Behörde - Örtliche Zuständigkeit
Auszug aus BVerwG, 09.10.1980 - 4 B 164.80
Eine Zulassung der Revision wegen Abweichung kommt nach dem eindeutigen Wortlaut und dem Zweck des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur bei einer Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, nicht aber bei einer Abweichung von einer Entscheidung eines anderen obersten Bandesgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts in Betracht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß vom 19. Dezember 1977 - BVerwG III B 11.75 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 159 und Beschluß vom 10. Oktober 1979 - 3 CB 4.79 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 183).